Neue Coronaschutzverordnung gültig ab 19. Februar 2022
2G für Schüler:innen ab 18Grundsätzliche Maskenpflicht
- In der gesamten Musikschule muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
2G für die gesamte Musikschule.
- Musikschulunterricht in Präsenz ist nur möglich für immunisierte Personen.
- Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre sind immunisierten Personen gleichgestellt
- Alle Personen ab 18 Jahren müssen ihre Immunisierung nachweisen. Bitte halten Sie den Immunisierungsnachweis und ein Ausweisdokument bereit.
2G+ für den Gesangsunterricht und den Unterricht für Blasinstrumente ohne Maske
- Immunisierte Personen müssen für den Gesangsunterricht und den Unterricht auf Blasinstrumenten ohne Maske zusätzlich einen Negativtestnachweis erbringen. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
- Geboosterte Personen sind von dieser Testpflicht ausgenommen.
- Zweifach geimpfte Personen, die in den letzten drei Monaten eine Coronainfektion hatten, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler sind durch die Schultestung den getesteten Personen gleichgestellt.