Neue Coronaschutzverordnung ab 28. Mai 2021

Präsenzunterricht mit Negativtestnachweis. Gruppenunterricht mit bis zu 5 Personen erlaubt. Keine Altersbegrenzung.

Ab 28. Mai 2021 müssen alle Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Musikschule einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen.

Das negative Testergebnis darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. Geimpfte und Genesene sind den negativ getesteten Personen gleichgestellt. Für Kinder bis zu 6 Jahren ist kein Test erforderlich.

Als Nachweis akzeptieren wir die Bescheinigung eines Testzentrums/ einer Teststelle oder die Bescheinigung über die Testung in der allgemeinbildenden Schule.

Diese Regelung ist hinfällig, wenn Landesinzidenz NRW unter 35 liegt.