Musikschulunterricht ab 19. April 2021

So geht es in dieser Woche weiter:

 

PRÄSENZUNTERRICHT

Für alle Vorschulkinder und alle schulpflichtigen Schüler*innen ist der Präsenzunterricht mit bis zu 5 Personen erlaubt. Die Entscheidung über die Durchführung von Präsenzunterricht treffen die Lehrkräfte. Bitte beachten Sie die Nachrichten der Lehrkräfte.

 

FERNUNTERRICHT

Für die Schüler*innen in unseren Kooperationsprojekten findet weiterhin Ferunterricht statt: 1x1 Musik, JeKits, JeKisS, Musikschul-AGs Realschule, Musikprofil Gymnasium. In Einzelfällen ist für Schüler*innen dieser Projekte auch Präsenzunterricht in der Musikschule möglich. Bitte beachten Sie hierzu die Nachrichten der jeweiligen Lehrkräfte.

Für alle erwachsenen Schüler*innen findet Fernunterricht statt. Auch die Musikwiese, Musikmäuse, Musikalische Früherziehung (nur Kurs montags) bleiben im Fernunterricht.

Informationsbrief SmartMusikschule an alle Schüler*innen und Eltern
Einverständniserklärung Fernunterricht

Wichtiger Hinweis: Sollte die Teilnahme am Fernunterricht aus triftigen Gründen und beim besten Willen nicht möglich sein, fällt der Unterricht ersatzlos aus. Nach Ablauf des Monats kann rückwirkend ein formloser Antrag auf Erstattung der Musikschulgebühren gestellt werden. Dieser Antrag muss schriftlich an das Sekretariat der Musikschule erfolgen. Nach Überprüfung und Rücksprache mit den Lehrkräften erfolgt eine rückwirkende Gebührenerstattung.

 

UNTERRICHTSAUSFALL

Die Kurse der Musikzwerge und der Musikalischen Früherziehung am Dienstag und Mittwoch fallen bis Ende April aus.