Fernunterricht für alle Schüler*innen ab 26. April 2021
Bundesnotbremse gilt auch für die Musikschule
FERNUNTERRICHT
Aufgrund des aktuellen Infektionsschutzgesetzes (Bundesnotbremse) muss die Musikschule Lage komplett auf Fernunterricht umstellen. Als "ähnliche Einrichtung" gilt für uns zurzeit die gleiche Regelung wie für die allgemeinbildenden Schulen.
Informationsbrief SmartMusikschule an alle Schüler*innen und Eltern
Einverständniserklärung Fernunterricht
Wichtiger Hinweis: Sollte die Teilnahme am Fernunterricht aus triftigen Gründen und beim besten Willen nicht möglich sein, fällt der Unterricht ersatzlos aus. Nach Ablauf des Monats kann rückwirkend ein formloser Antrag auf Erstattung der Musikschulgebühren gestellt werden. Dieser Antrag muss schriftlich an das Sekretariat der Musikschule erfolgen. Nach Überprüfung und Rücksprache mit den Lehrkräften erfolgt eine rückwirkende Gebührenerstattung.
UNTERRICHTSAUSFALL
Die Ensembleproben und die Kurse der Musikzwerge und der Musikalischen Früherziehung am Dienstag und Mittwoch fallen bis auf Weiteres aus.