2G-Regel in der Musikschule
Ab Mittwoch, den 24.11.2021.
Die 2-G-Regel gilt für alle Schüler:innen ab 16 Jahren.
Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre können weiterhin ohne Vorlage eines Nachweises am Unterricht teilnehmen.
Eltern, die ihre Klein- und Vorschulkinder zum Unterricht begleiten müssen einen 2G-Nachweis erbringen.
Wir bitten darum, die entsprechenden Dokumente bereitzuhalten und den Lehrkräften unaufgefordert vorzulegen.