2G-Regel in der Musikschule

Ab Mittwoch, den 24.11.2021.

 

Die 2-G-Regel gilt für alle Schüler:innen ab 16 Jahren.

Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre können weiterhin ohne Vorlage eines Nachweises am Unterricht teilnehmen.

Eltern, die ihre Klein- und Vorschulkinder zum Unterricht begleiten müssen einen 2G-Nachweis erbringen.

Wir bitten darum, die entsprechenden Dokumente bereitzuhalten und den Lehrkräften unaufgefordert vorzulegen.