Neue Coronaschutzverordnung ab 5. Juni 2021

Einzel- und Paarunterricht ohne Negativtestnachweis möglich

Präsenzunterricht ohne Negativtestnachweis im Einzel- und Paarunterricht.

Präsenzunterricht mit Negativtestnachweis im Unterricht mit 3 und mehr Schüler*innen und für Ensembles

Hiweise zum Negativtestnachweis:

  • Das negative Testergebnis darf höchstens 48 Stunden zurückliegen.
  • Geimpfte und Genesene sind den negativ getesteten Personen gleichgestellt.
  • Für Kinder bis zu 6 Jahren ist kein Test erforderlich.
  • Als Nachweis akzeptieren wir die Bescheinigung eines Testzentrums/ einer Teststelle oder die Bescheinigung über die Testung in der allgemeinbildenden Schule.
  • Diese Regelung ist hinfällig, wenn die Landesinzidenz NRW unter 35 liegt.
  • Für den Unterricht in unseren Kooperationsprojekten ist über die Testung an den allgemeinbildenden Schulen kein weiterer Negativtestnachweis erforderlich.

Die Kurse der elementaren Musikpädagogik am Dienstag und Mittwoch beginnen wieder am 8. und 9. Juni 2021.

Die Ensembleproben starten auch wieder - je nach Möglichkeiten. Bitte die Informationen und Nachrichten der Lehrkräfte beachten!