Fernunterricht für alle Schüler*innen ab 26. April 2021

Bundesnotbremse gilt auch für die Musikschule

 

FERNUNTERRICHT

Aufgrund des aktuellen Infektionsschutzgesetzes (Bundesnotbremse) muss die Musikschule Lage komplett auf Fernunterricht umstellen. Als "ähnliche Einrichtung" gilt für uns zurzeit die gleiche Regelung wie für die allgemeinbildenden Schulen.

Informationsbrief SmartMusikschule an alle Schüler*innen und Eltern
Einverständniserklärung Fernunterricht

Wichtiger Hinweis: Sollte die Teilnahme am Fernunterricht aus triftigen Gründen und beim besten Willen nicht möglich sein, fällt der Unterricht ersatzlos aus. Nach Ablauf des Monats kann rückwirkend ein formloser Antrag auf Erstattung der Musikschulgebühren gestellt werden. Dieser Antrag muss schriftlich an das Sekretariat der Musikschule erfolgen. Nach Überprüfung und Rücksprache mit den Lehrkräften erfolgt eine rückwirkende Gebührenerstattung.

 

UNTERRICHTSAUSFALL

Die Ensembleproben und die Kurse der Musikzwerge und der Musikalischen Früherziehung am Dienstag und Mittwoch fallen bis auf Weiteres aus.