Fernunterricht ab 22. März 2021

Kurzfristige Anpassung des Musikschulbetriebes an die aktuelle Situation.

 

Augrund des aktuellen Infektionsgeschehens stellen wir ab 22. März 2021 wieder komplett auf Fernunterricht um. Haltet durch und bleibt gesund! 

Informationsbrief SmartMusikschule an alle Schüler*innen und Eltern

Einverständniserklärung Fernunterricht

Wichtiger Hinweis: Sollte die Teilnahme am Fernunterricht aus triftigen Gründen und beim besten Willen nicht möglich sein, fällt der Unterricht ersatzlos aus. Nach Ablauf des Monats kann rückwirkend ein formloser Antrag auf Erstattung der Musikschulgebühren gestellt werden. Dieser Antrag muss schriftlich an das Sekretariat der Musikschule erfolgen. Nach Überprüfung und Rücksprache mit den Lehrkräften erfolgt eine rückwirkende Gebührenerstattung.