| Zur Gebührenordnung | |
SCHULORDNUNG DER
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| 1 UNTERRICHTSANGEBOTE | |
| 1.1 Elementarkurse | |
| Die Musikschule bietet Kurse für Klein-, Kindergarten- und Schulkinder an. Sie führen die Kinder behutsam an die Musik heran und bereiten sie auf den Instrumentalunterricht vor. | |
| 1.2 Musikklassen | |
| Für Schüler der 3. bis 6. Klasse sind Musikklassen, die in Kooperation zwischen der Musikschule und den Lagenser allgemeinbildenden Schulen stattfinden, eingerichtet. | |
| 1.3 Instrumentalunterricht | |
| Instrumentalunterricht wird z.B. in den Fächern Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Querflöte, Blockflöte, Oboe, Klarinette, Saxofon, Fagott, Trompete, Horn, Posaune, Klavier, Keyboard, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass und Schlagzeug erteilt. | |
| 1.4 Ergänzungsfächer | |
| Zur Ausbildung am Instrument geört die Beteiligung an einem Ergänzungsfach an der Musikschule Lage. Als Ergänzungsfächer stehen verschiedene Instrumentalensembles, Orchester, Chöre und Angebote wie Theorieunterricht zur Auswahl. Von einem bestimmten Leistungsniveau an sollte der Schüler im eigenen Interesse und in dem der Schule sich für ein Ergänzungsfach entscheiden. Lehrer und Schulleiter beraten Schüler und Eltern. Die Teilnahme an dem Ergänzungsfach ist für Schüler der Musikschule kostenlos. | |
| 1.5 Projekte/ Kurse | |
| Zeitlich begrenzte und einmalige Angebote werden als Projekte oder Kurse angeboten. | |
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| 2 UNTERRICHTSZEITEN | |
| Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. Die Unterrichtsstunde der Elementarkurse dauert 45 oder 60 Minuten. Der Instrumentalunterricht wird allein oder in Gruppen in Einheiten von 30, 45 oder 60 Minuten erteilt. Die Dauer richtet sich nach dem Wunsch des Schülers und der pädagogischen Notwendigkeit. Feiertage, Ferien sowie die in Lage geltenden beweglichen Ferientage sind unterrichtsfrei. | |
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| 3 UNTERRICHTSGEBÜHREN | |
| Die Unterrichtsgebühren sind in der Gebührenordnung festgelegt. Diese enthält u.a. Einzelheiten über Ermäßigungen und den Instrumentenverleih. Die Unterrichtsgebühren beziehen sich grundsätzlich auf ein Kalenderjahr (Instrumentalunterricht) bzw. auf die Dauer der Kurse. Generell werden die Gebühren in monatlichen Teilbeträgen beglichen. (Im Instrumentalunterricht betragen die monatlichen Teilbeträge 1/12 der Jahresgebühr. Bei elfmonatigen Elementarkursen beträgt der monatliche Teilbetrag 1/11 der Kursgebühr. | |
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| 4 ANMELDUNGEN UND ABMELDUNGEN | |
| 4.1 Anmeldung | |
| Anmeldungen können jederzeit erfolgen. | |
| 4.2 Abmeldung... | |
| 4.2.1 ...für zeitlich begrenzte Unterrichtsangebote | |
| Von Elementarkursen, Musikklassen und anderen zeitlich begrenzten Unterrichtsangeboten kann man sich nach Beendigung der Probezeit (siehe 4.3) nur in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der Schulleitung abmelden. | |
| 4.2.2 ...für zeitlich unbegrenzte Unterrichtsangebote | |
| Die Abmeldung eines Schülers z.B. vom Instrumentalunterricht durch die Erziehungsberechtigten ist nur zum 31.März, 30.September oder 31.Dezember eines Jahres möglich, wenn dies der Musikschule mindestens einen Monat vorher schriftlich mitgeteilt wird. Das gleiche gilt für die Beendigung des Unterrichtsverhältnisses durch die Musikschule. Zu anderen als den genannten Terminen kann nur in begründeten Ausnahmefällen gekündigt werden. | |
| 4.3 Probezeit | |
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Für die unter 1.1 und 1.2 angegebenen Unterrrichtsangebote gilt eine Probezeit:
a) Einjähriger Elementarunterricht: 3 Monate b) Musikklassen: die ersten 8 Unterrichtsstunden | |
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| 5 UNTERRICHTSAUSFALL... | |
| 5.1 ...durch den Schüler | |
| Kann ein Schüler eine Unterrichtsstunde nicht wahrnehmen, wird er gebeten sich bei der Lehrkraft rechtzeitig abzumelden. Für die durch Verhinderung des Schülers ausgefallenen Stunden ist die Unterrichtsgebühr zu zahlen. Ist der Schüler durch Krankheit mehr als drei Mal hintereinander verhindert am Unterrichts teilzunehmen, kann auf Antrag die Unterrichtsgebühr erlassen werden, wenn die Krankmeldung ordnungsgemäß erfolgt ist. | |
| 5.2 ...durch den Lehrer | |
| Ist die Lehrkraft durch Krankheit verhindert den Unterricht zu erteilen, wird bei mehr als drei hintereinander ausgefallenen Unterrichtsstunden die Gebühr auf Antrag erstattet. Scheidet eine Lehrkraft aus oder kann sie über längere Zeit den Unterricht nicht durchführen, wird die Musikschule nach Möglichkeit für eine Vertretung sorgen. | |
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| 6 TEILNAHME AN VERANSTALTUNGEN | |
| Der Schüler erklärt sich grundsätzlich bereit, an Vorspielen und öffentlichen Veranstaltungen mitzuwirken. Alle Schüler spielen wenigstens einmal im Jahr im Rahmen eines Klassenvorspiels vor. | |
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| 7 UNFALLVERSICHERUNG | |
| Für die Schüler ist während der Unterrichtszeit und auf dem Schulweg eine Versicherung für die Sach- und Personenschäden beim Kommunalen Schadensausgleich in Hannover abgeschlossen. Schadensfälle sind unverzüglich anzumelden. | |
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| Lage, November 2003 | |
| FENSTER SCHLIESSEN | |
| Zur Schulordnung | |
Gebührenordnung der
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| Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.Juli 1994 (GV NW S.666) i.V.m. den §§ 1,2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NW S.712 in den jeweils gültigen Fassungen) hat der Rat der Stadt Lage in seiner Sitzung am
21.12.2010 folgende Gebührenordnung beschlossen:
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§ 1 Gebührenpflicht |
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| Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule und das Mieten von musikschuleigenen Instrumenten werden Gebühren gem. §2 dieser Gebührenordnung erhoben. Die Teilnehmer/-innengebühren beziehen sich in der Regel auf die Erteilung einer Unterrichtsstunde (45 Minuten) wöchentlich.
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§ 2 Höhe der Gebühren |
| (1) | ||||
| jährlich | monatlich | |||
| 1. | Musikgarten/Wiese | |||
| (45 Minuten) 11 Monate | € 225.50 | € 20,50 | ||
| 2. | Musikzwerge | |||
| 11 Monate | € 286.00 | € 26,00 | ||
| bei Gruppen bis zu 6 Schülern 45 Minuten
bei Gruppen ab 7 Schülern 60 Minuten |
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| 3. | Musikalische Früherziehung | |||
| 11 Monate | € 286.00 | € 26,00 | ||
| bei Gruppen bis zu 6 Schülern 45 Minuten
bei Gruppen ab 7 Schülern 60 Minuten |
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| 4. | Elementarkurs | |||
| 11 Monate | € 286.00 | € 26,00 | ||
| bei Gruppen bis zu 6 Schülern 45 Minuten
bei Gruppen ab 7 Schülern 60 Minuten |
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| 5. | Kindertanz (45 Min.) | € 21,00 | ||
| 6. | Instrumentalunterricht | |||
| a) | Einzelunterricht (45 Min.) | € 1.044,00 | € 87,00 | |
| b) | Einzelunterricht (30 Min.) | € 726,00 | € 60,50 | |
| c) | Gruppenunterricht | |||
| bei 2 Schülern /45 Min. | € 540,00 | € 45,00 | ||
| bei 3 Schülern /45 Min. | € 396,00 | € 33,00 | ||
| bei 4 und mehr Schülern /45 Min. | € 324,00 | € 27,00 | ||
| bei 2 Schülern /30 Min. | € 396,00 | € 33,00 | ||
| bei 3 Schülern /30 Min. | € 276,00 | € 23,00 | ||
| 7. | Ensemblefach/ Chor | |||
| 45 Minuten | € 120,00 | € 10,00 | ||
| 60 Minuten | € 156,00 | € 13,00 | ||
| 8. | Musikklasse | |||
| a) Grundschulen | € 24,00 | |||
| b) weiterführende Schulen | € 34,00 | |||
| 9. | Workshop/Projekt | |||
| nach Aufwand, mindestens jedoch | € 30,00 | |||
| 10. | 10er-Karte für Erwachsene | |||
| 10 Stunden (45 Minuten) | € 327,00 | |||
| 10 Stunden (30 Minuten) | € 229,00 | |||
| 11. | Mietgebühren | |||
| a) | Gitarren | |||
| 1.Jahr | € 120,00 | € 10,00 | ||
| 2.Jahr | € 144,00 | € 12,00 | ||
| 3.Jahr | € 180,00 | € 15,00 | ||
| b) | Streich-, Blechblas- u. Holzinstrumente | |||
| 1.Jahr | € 180,00 | € 15,00 | ||
| 2.Jahr | € 216,00 | € 18,00 | ||
| 3.Jahr | € 264,00 | € 22,00 |
| (2) | Die in (1) genannten Gebühren gelten für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende. Für alle übrigen Unterrichtsteilnehmer erhöhen sich die Sätze um 20 v.H. | |||||||||
| (3) | Bei der Veränderung der Stärke (§ 2 Ziff. 3) der jeweiligen Unterrichtsgruppe wird vom Ersten des auf die Veränderung folgenden Monats an die dafür geltende Gebühr erhoben. | |||||||||
| (4) | Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Chor und am Ensemblefach sind von der Gebühr gem. §2 Abs.1 Nr.7 befreit, sofern sie gleichzeitig Instrumentalunterricht an der Musikschule erhalten. |
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§ 3 Gebührenschuldner |
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| Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet. |
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§ 4 Ermäßigung, Erlass |
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| (1) Die Gebühren können für Teilnehmer, die in Lage wohnhaft sind, auf Antrag ermäßigt werden. Ausgenommen davon sind Workshops/Projekte und Musikklassen nach §2. |
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(2) Eine Sozialermäßigung wird gewährt:
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(3) Eine Familienermäßigung wird gewährt, wenn Familienmitglieder gleichzeitig an der Musikschule unterrichtet werden:
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| (4) Die Gebühren können aus Gründen der Begabtenförderung teilweise erlassen werden. Entsprechendes gilt, wenn Ermäßigungen nach den Abs.1 und 2 noch nicht ausreichen, um sozialen Härtefällen gerecht zu werden. |
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§ 5 Fälligkeit |
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| (1) Die Unterrichts- und Mietgebühren sind Jahresgebühren. Sie werden durch Bescheid festgesetzt und sind in zwölf Raten zum Ersten eines jeden Monats fällig.
Für die Angebote Musikwiese, Musikgarten, Musikzwerge, MFE, MGA, Musikklasse, Workshops und Projekte sind die Gebühren zu gleichen Teilen an den jeweils in die Laufzeit fallenden Monatsersten zu entrichten. Geht der Bescheid dem Gebührenpflichtigen erst nach einem der genannten Fälligkeitstermine zu, so ist die Gebührenschuld für den oder die vorangegangenen Fälligkeitstage innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides zu entrichten. (2) Die Gebühren sind dann an die Stadtkasse zu entrichten. Lehrkräfte dürfen keine Gebühren annehmen. |
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§ 6 Inkrafttreten |
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| Die Gebührenordnung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom
17. März 2006 außer Kraft.
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| Lage, den 21.12.2010
Stadt Lage Der Bürgermeister |
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| FENSTER SCHLIESSEN |